Rezeptsammlung Fleisch - Rezept-Nr. 3881

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Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch (Info)

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Zutaten

1   Info
    Von Elisabeth Dietz
 

Zubereitung

Nach den Fleischskandalen der vergangenen Zeit sind sich Politiker und Branchenvertreter im Prinzip einig: Die Verbraucher haben ein Recht zu wissen, woher das Fleisch stammt, das sie essen. So ist seit dem 1. Januar 2001 für deutsches Rindfleisch eine vollständige Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben, seit dem 1. Januar 2002 für Rindfleisch allgemein. Mit Hilfe eines aufwändigen Dokumentationssystems soll sich die Herkunft des Fleisches von der Ladentheke bis zur Geburt zurückverfolgen lassen. Das Ganze soll auch einen lückenlosen Nachweis im Rahmen einer Tierseuchenbekämpfung gewährleisten.
 
Die Vorschriften beschränken sich allerdings auf unbehandeltes frisches, gekühltes und gefrorenes Rindfleisch sowie auf zerkleinertes Rindfleisch wie Gulasch und Rinderhackfleisch.
 
_Rückverfolgung von der Ladentheke bis zum Stall_
 
Jedes neugeborene Kalb wird registriert und bekommt eine individuelle Nummer - die so genannte Ohrmarkennummer. Alle Nummern sind zentral in einer staatlichen Datenbank gespeichert. Ausserdem besitzt jedes Rind einen Tierpass, in den alle Orts- und Besitzerwechsel eingetragen werden. Damit ist der gesamte Lebensweg jedes einzelnen Tieres dokumentiert.
 
Beim Schlachthof werden die Ohrmarkennummer in den Computer eingegeben und die Pässe aufbewahrt. Der Computer verbindet die Ohrmarkennummer mit einer laufenden Schlachtnummer, die die Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Zur Vereinfachung werden beim weiteren Zerteilen die Stücke mehrerer Tiere zu einer Gruppe zusammengefasst. Sie erhalten die so genannte Ident-Nummer. Diese Ident-Nummer steht auch auf dem Etikett der Stücke, die der Metzgermeister vom Schlachthof bekommt. Ausserdem steht unter anderem darauf, wo das Tier geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde.
 
Der Metzger überträgt die Angaben auf die Etiketten der Fleischverpackungen, die den Kunden zum Kauf angeboten werden. Die Kennzeichnung ist auch für lose Ware aus der Fleischtheke verpflichtend. In diesem Fall müssen die Angaben auf einem Schild stehen, das gut sichtbar in oder an der Fleischtheke angebracht ist oder auf einem Wandposter, auf Handzetteln und Deckenhängern. Das ganze Verfahren ist für alle Beteiligten zwar sehr aufwändig, bedeutet jedoch eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.
 
_Was muss aufs Etikett?_
 
Kennzeichnungen, die seit dem 1. Januar 2002 für Rindfleisch zwingend erforderlich sind:
 
1. Referenzcode/Ident-Nummer des Rindes
 
2. Zulassungsnummer der Schlachtstätte (ES-Nummer)
 
3. Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes (EZ-Nummer)
 
4. Staat/Staaten der Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung sofern Geburt, Mast und Schlachtung in einem Staat erfolgt sind, genügt die Angabe Herkunft: Name des Staates.
 
_Kennzeichnung bei loser Ware häufig nicht korrekt_
 
ServiceZeit KostProbe hat stichprobenartig die Kennzeichnung von abgepacktem und losem Rindfleisch in 50 Supermärkten und Metzgereien in NRW getestet. Wie gut werden die Verbraucher informiert? Bei abgepacktem Fleisch funktioniert die Kennzeichnung in der Regel. Lediglich ein Metzger hatte vergessen, dass Kalbfleisch auch vom Rind stammt und dieses nicht etikettiert, ein weiterer hatte nur Etiketten mit unvollständigen Angaben aufs Fleisch geklebt.
 
Bei lose verkauftem Fleisch sahen die Ergebnisse allerdings nicht so gut aus: Nur bei 48 Prozent der getesteten Betriebe war die Kennzeichnung in Ordnung, bei 52 Prozent war sie nicht korrekt, unvollständig oder fehlte völlig. Vor der Kamera wollte keiner der betroffenen Metzger Stellung dazu nehmen. Auf Nachfrage erklärten sie, es würde im Grunde sowieso niemanden interessieren, sie hätten es gerade vergessen, es frage sowieso kein Kunde danach usw. Der Amtsleiter des Düsseldorfer Amtes für Verbraucherschutz, Dr. Peter Steinbüchel, kennt solche Ausreden, doch inzwischen geht er gegen die schwarzen Schafe vor. Er belehrt die Gewerbetreibenden, verwarnt sie und bittet sie auch zur Kasse: Bei fehlender Etikettierung kann eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
 
_Meist deutsches Rindfleisch im Angebot_
 
Unser Stichprobentest zeigte auch: Fast ausschliesslich deutsches, französisches und argentinisches Rindfleisch sind in den Geschäften zu finden. Importe kommen aber auch aus den Niederlanden und Polen zu uns. Doch die tauchen auf keinem Etikett auf. Der Grund: Das Importfleisch geht in die Wurst, in die Gastronomie und in Fertiggerichte. Kantinen, Gaststätten, Wurst- und Fertiggerichthersteller müssen den Kunden nämlich nicht mitteilen, woher ihr Rindfleisch stammt. Sie sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Dasselbe gilt übrigens auch für Rindfleischprodukte wie Wurst, Innereien oder vorgewürzte Steaks. In den Augen von Verbraucherschützern ist dies ein grosser Mangel, daher ihre Forderung: Auch bei verarbeitetem Fleisch sollte die Herkunftsangabe verpflichtend sein. Ausserdem müssen die Verbraucher besser darüber informiert werden, dass es die Herkunftskennzeichnung
:Erfasser : TAMKAT
:Datum : 19.10.2004

Quelle

ServiceZeit - KostProbe,
WDR 23.09.2002
Erfasst von Christina
Phil

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