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ZubereitungKuchen im Gefriergerät: .Wer gerne backt und ein Gefriergerät besitzt, kann ohne viel Mehraufwand stets über eine kleine Konditorei verfügen. Gebäck und Teig eignen sich mit wenigen Ausnahmen Hervorragend zum Einfrieren. Kuchen, Hörnchen, Schnecken, Brot und Brötchen, immer gleich aus der zwei- bis dreifachen Menge gebacken und zu einem Teil eingefroren, ergeben im Laufe der Zeit beachtliche Vorräte. Zudem lassne sich Küchenmaschinen und Backofen optimal ausnützen, wenn gleich größere Mengen hergestellt werden, und der Aufwand an Küchenarbeit lohnt sich erst richtig. Selbst kleine Familien und Einzelpersonen kommen so in den GEnuß des Sonntagskuchens- denn nicht sofort gebrauchte Portionen werden eingefroren. Am besten immer nur ein bis zwei Stücke zusammenpacken, dann läßt sich bei Bedarf rasch ein bunter Teller zusammenstellen; ausserdem tauen kleinere Stücke rascher auf, und überraschender Besuch bringt niemanden in Verlegenheit.7 wichtige Gebote für das Einfrieren: erneut eingefroren werden. Die Qualität leidet darunter. Ausnahmen: Kuchen, die aus eingefrorenem rohem Teig gebacken werden, dürfen noch einmal eingefroren werden. einfrieren, die später auf einmal verbraucht werden können, da aufgetautes Gebäck nicht mehr lange lagern sollte. verpacken und liftdicht verschließen. (Kontakt mit Aussenwänden und mit dem Boden des Geräts). pder ins Vorgefrierfach. in Brührung bringen. bereits vorhandenes Gefrürgut legen. Gebck noch lauwarm eingefroren werden; dadurch behält das Gebäck auch über die Lagerzeit und das Auftauen hinaus den Geschmack grösster Frische. Richtig verpacken: luftdicht verpackt wird und das Verpackungmaterial seiner Beschaffenheit nach keine ungünstigen Einflüsse auf das Gefriergit ausüben kann. Langjährige Erfahrungen haben ergeben, daß das Material zum Verpacken von Lebensmitteln, die eingefroren werden sollen, folgende Qualitätsmerkmale aufweisen muss: lebensmittelecht sind, beispielsweise Folien, in denen sonstige Verbrauchsgüter verpackt werden). dürfen dem Material nichts anhaben. Oxydationsvorgänge einsetzen. sonst Aromen unangenehm verfälscht werden, wie das bei nicht lebensmittelechten Folien geschehen kann. Lebensmitteln enthalten. Das Verpackungsmaterial darf durch sie nicht angegriffen oder verändert werden. Einfrieren geeignet ist. Stärke von 0,025-0,07mm das ideale Verpackungsmaterial. Sie läßt sich einfach handhaben, schmiegt sich auch unregelmäßigen Formen gut an und läßt sich zuverläßig luftdicht verschließen. Kuchen, die in der Alufolie auftauen, sind gleichzeitig gut vor dem Austrocknen geschützt. Ausserdem kann das Gebäck in der oben geöffneten Alufolie im Backofen aufgetaut und aufgebacken werden. ungebacken- und werden in verschiedenen Größen und Formen angeboten. In Aluformen können fertig gebackene Kochen ode rauch vorgeformter Kuchenteig eingefroren und später im Backofen bei der im Rezept angegebenen Temperaturen aufgetaut, aufgebacken oder gebacken werden. Selbstverständlich müssen die oben offenen Aluformen vor dem Einfrieren gut verschloßen werden. Dazu wickelt man sie entweder in eytra starke Alufolie oder steckt sie in Gefrierbeutel. Einfrieren. man sollte es lediglich nicht direkt mit reinem Fett in Verbindung bringen. Es ist schmiegsam, bei sorgsamer Behandlung mehrmals zu verwenden und in Form von Beuteln, Schlauchfolie und Planfolie in Rollen in verschiedenen Breiten und Größen erhältlich. wesentlich dünneren Frischhaltebeutel erkennen Sie deutlich am Griff. Das Material wird entweder mit dem Schweißgerät, mit Gummiringen, mit Kunststoff- oder Metallklepsen oder mit Klebestreifen verschloßen. Dosen in verschiedenen Größen angeboten. Sie eignen sich gut für empfindliches Gebäck, für Streusel und für Obst, das vorgefroren wurde. -die Dosen werden mit Deckeln angeboten. Die Deckel müssen sehr gut schließen; im Zweifelsfall zusätzlich mit Klebestreifen sicher, damit sie einwandfrei luftdicht sind. Gummiringe, Draht- oder Plastikklipse, frostbeständige Klebebänder und das Schweißgerät, mit dem Plastikbeutel luftdicht verschloßen werden. :Erfasser : TAMKAT :Datum : 19.10.2004 |
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